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- Investitionsrabatt
Risikohinweis
Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit beim jeweiligen Anbieter direkt entnehmen.
HIER stellen wir weitere Informationen bereit.
Unweit des Ufers des Schliersees und mit freiem Blick auf den 1.838 Meter hohen Wendelstein: Genau hier befindet sich das Grundstück des Quartiers Wendelsteinblick. Die Liegenschaft ist jedoch nicht nur in malerische Natur eingebettet, sondern zudem nicht einmal eine Autostunde von der Münchner City entfernt. Ein echtes „Filetstück”, das die Emittentin bereits erfolgreich ankaufen konnte
Im Rahmen der Wohn-Quartiersentwicklung sollen auf dem 7.735 m² großen Grundstück drei Landhausvillen, zwei Doppelhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser mit einer Wohnfläche von insgesamt rund 2.750 m² entstehen. Dabei umfassen die Landvillen drei, die Doppelhäuser vier und die Mehrfamilienhäuser insgesamt 16 Wohneinheiten. Alle Immobilien sind energieeffizient konzipiert und werden über ein hochwertiges Design verfügen. Darüber hinaus werden die Gebäude um eine Tiefgarage ergänzt.
Das Vorhaben teilt sich in zwei Projektabschnitte auf. Im Rahmen der Emission Quartier Wendelsteinblick – Schliersee wurde die Finanzierung des Grundstückankaufs und die Projektierung abgedeckt. Die hier vorgestellte Emission Quartier Wendelsteinblick II – Schliersee wird nun die anschließende Hochbauphase der Immobilien mitfinanzieren.
Mit der Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt wird in Kürze gerechnet. Die Fertigstellung des gesamten Quartiers ist für Ende 2023 / Anfang 2024 geplant.
Das Vorhaben Quartier Wendelsteinblick – Schliersee soll im Landkreis Miesbach, in der Gemeinde Schliersee-Neuhaus realisiert werden – direkt zwischen Rosenheim und Bad Tölz. Rosenheim ist etwa 35 km entfernt, Bad Tölz ist nach etwa 30 km erreicht. Schliersee liegt unmittelbar am gleichnamigen See, dessen gesamte Seefläche und auch das Umland als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Schliersee ist jedoch nicht nur touristisch gefragt. Aufgrund seiner Nähe zum gerade einmal 14 km entfernten Tegernsee und zur nur 50 km entfernten Landeshauptstadt München, ist der Ort speziell auch für potentielle Immobilieninvestoren höchst interessant.
Die zukünftigen Bewohner können von der ruhigen Wohngegend im sehr beliebten und der Exklusivität des Schlierseer Ortsteil Neuhaus-Nord profitieren. Die umliegende Nachbarbebauung setzt sich aus repräsentativen Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Das Grundstück liegt verkehrsgünstig und in unmittelbarer Nähe zu allen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Der Kindergarten und die Mittelschule, der Bahnhof sowie ein abwechslungsreiches gastronomisches Angebot sind gut zu Fuß erreichbar. Zum Schliersee sind es mit dem Fahrrad nur wenige Minuten.
Zur Besicherung der Rückzahlungs- und Zinsansprüche der Anleger aus den nachrangigen Darlehensforderungen, welche der hier angebotenen Vermögensanlage zugrunde liegen, wird mittels Treuhänder eine dingliche Besicherung in Form von einer nachrangigen Grundschuld in Höhe von EUR 2.610.000 nach dem vorrangig finanzierenden und mit vorrangigen Grundschulden i.H.v. bis zu EUR 19.000.000 sowie nach der i.H.v. von EUR 1.900.000 zugunsten der vorrangigen Vermögensanlage eingetragenen Grundschuld am Grundstück unter der Adresse Waldschmidtstraße 5, 83727 Schliersee-Neuhaus bestellt und eingetragen.
Darüber hinaus werden die drei Gesellschafter der Muttergesellschaft persönliche Sicherheiten in Form eines Schuldanerkenntnisses sowie zweier Bürgschaften zur schuldrechtlichen Absicherung der Rückzahlungs- und Zinsansprüche der Anleger in Gesamthöhe von EUR 1.305.000 abgeben.
Die zur Besicherung der hier gegenständlichen Vermögensanlage bestellten Sicherheiten können erst nach vollständiger Bedienung des vorrangig finanzierenden Kreditinstitutes verwertet werden. Eine frühere Verwertung der Sicherheiten bedarf der Zustimmung des vorrangig finanzierenden Kreditinstitutes.
Es kann nicht vorhergesehen werden, ob die im Verwertungsfall (noch) vorhandenen Sicherheiten ausreichen, um die Vermögensanlage und die daraus resultierenden Zinsen vollständig zurückzuzahlen. Dies kann zum vollständigen Verlust des Anlagebetrages und der Zinszahlungen der Anleger führen.
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