Risikohinweis
Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit beim jeweiligen Anbieter direkt entnehmen.
HIER stellen wir weitere Informationen bereit.
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein mehrgeschossiges Verwaltungsgebäude, das 1910 gebaut und nach dem Krieg wiedererrichtet wurde.
Das Gebäude wurde zudem seit 2012 laufend saniert: Umbau des Erdgeschosses, Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung einer neuen Fassade. Damit befindet sich das Objekt technisch und baulich in einem altersbedingten, aber angemessen guten Zustand – innen wie außen.
Die Immobilie ist aktuell an die Schulbehörde der Landeshauptstadt Niedersachsens vermietet. Dieser starke Mieter ist ein AAA-Mieter, der sich durch eine erstklassige Bonität auszeichnet. Die Schulbehörde belegt aktuell 100 % der Fläche und ist seit anfang 1987 durchgehend Mieterin dieses Objekts. Der bestehende Mietvertrag ist bis zum 31.12.2026 datiert und verlängert sich ohne Kündigung von einer der beiden Parteien um weitere fünf Jahre.
Die unter dem Marktdurchschnitt liegende Miete bietet ein hohes Steigerungspotenzial – besonders im Hinblick auf die geringe Leerstandsquote Hannovers und die zukünftige Entwicklung dieses Quartiers.
Die Inflation steigt und viele Anleger fragen sich, wie diese bei Immobilieninvestitionen abgefangen werden kann. Eine gute Möglichkeit ist die Investition in Immobilien mit einem Indexmietvertrag. Bei diesem orientiert sich die zukünftige Miete am Verbraucherpreisindex für private Haushalte1, daher der Zusatz Index. Dieser Zusatz wird auch Wertsicherungsklausel, Preisklausel oder Gleitklausel2 genannt.
Bei dem Indexmietvertrag orientiert sich die zukünftige Miete am amtlichen Verbraucherpreisindex für private Haushalte, also der sogenannten Inflationsrate. Durch diese Koppelung des Mietvertrages an den Index steigt die Miete in gleichem Maße wie die Inflationsrate. Diese Vereinbarung wird meistens bei Gewerbeimmobilien angewandt und bezieht sich rein auf die vereinbarte Grundmiete und schließt Betriebs- und Nebenkosten nicht ein.2
Damit ist der Indexmietvertrag ein gutes Instrument, um Immobilieninvestitionen gegen die steigende Inflation abzusichern. Das Anlageobjekt “Schulbehörde der Landeshauptstadt” ist mit solch einem Mietvertrag ausgestattet.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zum Anbieter:
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