Umwelt & Nachhaltigkeit
Exporo – Solarpark an der Ostsee
Zins
7
% p.a.
Laufzeit
26
Monate
Der Beginn des Treuhandverhältnisses erfolgt durch den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder. Nach der Unterzeichnung agiert der Treuhänder als Repräsentant des Treugebers und ist rechtlich befugt, die vereinbarten Belange im Sinne des Treugebers zu erledigen. Dies muss jedoch immer “mit treuen Händen” erfolgen, daher der Name.
Ein Treuhänder muss uneigennützig handeln und ist in der Regel ein Experte auf seinem Gebiet. Persönlicher Vorteil darf niemals aus der Tätigkeit gezogen werden, denn es geht ausschließlich darum, die Interessen des Treugebers zu vertreten. Aus diesem Grund werden einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse vorausgesetzt. Treuhänder treten am häufigsten in Form von Banken, Treuhandgesellschaften, Notaren, Buch- und Wirtschaftsprüfern sowie Rechtsanwälten auf.
Die häufigsten Einsatzgebiete des Treuhänders sind beispielsweise Privatinsolvenzen, Kapitalanlagen und Anlagegesellschaften. Im Falle einer Insolvenz übernimmt der Treuhänder nach der Bestellung durch ein Gericht die Verteilung der Gelder an die Gläubiger. Bei Kapitalanlagen kümmert er sich um die Verwahrung des Vermögens und bei Anlagegesellschaften geht es darum, das Kapital zu vermehren. Hier investiert der Treuhänder die liquiden Mittel der Treugeber in verschiedene Anlageklassen.
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(Für Investments aus den Bereichen Immobilie, Umwelt, Unternehmen oder Gesundheit)