Risikohinweis
Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit beim jeweiligen Anbieter direkt entnehmen.
HIER stellen wir weitere Informationen bereit.
Die Hüffermann Krandienst GmbH ist ein führendes Unternehmen aus der Kran- und Schwerlastlogistikbranche mit Hauptsitz im niedersächsichen Wildeshausen und mehr als 200 Mitarbeitern in der gesamten Unternehmensgruppe. Seit über 50 Jahren bietet das Unternehmen verschiedenste Dienstleistungen von der Vermietung von und dem Handel mit Kranen, sowie sämtliche Services rund um den Kraneinsatz wie die Wartung, Projektierung und Montage. Aufgrund des breit aufgestellten Leistungsportfolios kann Hüffermann Krandienst seinen Kunden ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept aus einer Hand anbieten.
Es begann 1913 mit dem Bau von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Die Unternehmensgeschichte von Hüffermann Krandienst beginnt bereits 1913. Wilhelm Hüffermann legte damals den Grundstein des Unternehmens. Der Fokus lag zu dieser Zeit zunächst auf dem Bau von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die stark nachgefragt waren, sodass das Unternehmen im Laufe der Jahre von drei auf bis zu 300 Mitarbeiter wuchs. Erst 1965 gab es den ersten Mobilkran im damaligen Stahl- und Fahrzeugbetrieb.
Der Aufstieg zu einem der führenden Krandienstleister Deutschlands
Ab diesem Zeitpunkt wuchsen die Krandienstleistungen über die kommenden Jahre vom Nebengeschäft zur Haupttätigkeit des Unternehmens, das sein Leistungsangebot kontinuierlich erweitert. Heute umfasst die Hüffermann Gruppe neben der Hüffermann Krandienst GmbH acht weitere Unternehmen mit unterschiedlichen Spezialisierungen.
Hüffermann Krandienst verfügt über einen Fuhrpark aus über 1.100 Fahrzeugen, zu denen Groß-, Auto- und Rapenkrane, Elektrokrane sowie Kompakt- und Ladekrane gehören. Neben den Krandiensten gehören auch Schwertransporte, die Vermietung und der Handel mit Nutzfahrzeugen, Abschlepp- und Bergungsdienste sowie Reparatur- und Werkstattservices zum Leistungsportfolio.
Die Einsatzgebiete der Fahrzeuge sind vielseitig. Elektrokrane kommen beispielsweise in der Produktion zum Einsatz, um Roboter schnell auszuwechseln, sodass die Unterbrechung des Herstellungsprozesses so kurz wie möglich unterbrochen wird. Ein weiteres Anwendungsgebiet bei Windkraftanlagen, z.B. bei der Inbetriebnahme oder der Erneuerung des Kraftwerks. Zu den Kund:innen gehören Unternehmen aus den Bereichen Windkraft, Industrie, Bau und Gas und Öl in 55 Ländern.
Was ist der Wunschzins und das Höchstzins-Prinzip?
Bei einigen Projekten können Anleger die gewünschte Verzinsung im Rahmen der Investition mit dem Wunschzins selbst festlegen. Der Emittent gibt den Anlegern dabei eine Bandbreite von Zinsschritten vor. Beispielsweise 3,00 % bis 7,00 %. Nachdem Sie sich das Anlageprojekt genau angeschaut haben wählen Sie einen Zinssatz, der für Sie das Risiko des Anlageprojekts widerspiegelt. z.B. schieben Sie den Schiebereger auf 4,50 %. Bei diesen Projekten wählen alle interessierten Anleger Ihren Wunschzins aus. Bis zum Erreichen des Maximalbetrags muss das Unternehmen den Höchstzins annehmen. Bei Überzeichnung des Maximalbetrags profitiert das Unternehmen ggf. von niedrigeren Zinsen, da Anleger mit niedrigerem Zinssatz in der Verteilung durch das Unternehmen bevorzugt werden.
Dabei gilt das Invesdor-Höchstzins-Prinzip:
Der höchste Zinssatz der geboten wurde und nötig ist, um den Maximalbetrag der Finanzierung zu erreichen wird allen Anlegern gewährt. Das bedeutet, auch wenn Sie einen niedrigeren Zinssatz gewählt haben, als der, der am Ende zustande kommt, erhalten Sie den höheren Zinssatz. Haben Sie einen höheren Wunschzins gewählt kommt kein Vertrag zustande und Sie können eine der nächsten Investmentmöglichkeiten nutzen.
Bitte beachten Sie: In seltenen Ausnahmefällen behalten sich die Unternehmen das Recht vor, Darlehensgebote abzulehnen, auch wenn sie den ausgewählten Zinssatz umfassen. Zudem dürfen die Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte Darlehensgebote ablehnen, wenn andernfalls der Schwellenwert überschritten würde.
Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zum Anbieter:
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